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Zuwendungen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (EU-AMIF 2021-2027)

Fördergeber: Europäische Kommission, Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der EU (EU-AMIF), Bundesministerium des Innern und für Heimat
  • Förderberechtigte

    Kommune / Landkreis, Öffentliche Einrichtung, Sozialunternehmen, Verein / Verband
  • Fördergebiet

    Bundesweit, International
  • Förder- / Finanzierungsart

    Zuschuss
  • Themenfelder

    Arbeitsförderung und Inklusion, Bildung / Aus- und Weiterbildung, Gesundheit und Soziales, Infrastruktur, Migration / Integration / Inklusion
  • Höhe der Fördersumme

    Min. 100.000 Euro
  • Ansprechpunkt

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Nürnberg

Kurzzusammenfassung

Wenn Sie Maßnahmen zur effizienten Steuerung der Migrationsströme und zur Bewältigung der entstehenden Folgen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt Ihr Projekt im Bereich Asyl, legale Migration, Integration, europäische Solidarität, Rückkehr und Bekämpfung irregulärer Migration. Mitfinanziert werden Maßnahmen

  • zur Stärkung und Weiterentwicklung aller Aspekte des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems,
  • zur Stärkung und Weiterentwicklung der legalen Migration in die Mitgliedsstaaten und zur Unterstützung der wirksamen Integration und sozialen Inklusion von Drittstaatsangehöriger,
  • zur Bekämpfung der irregulären Migration,
  • zur Förderung einer wirksamen, sicheren und würdevollen Rückkehr und Wiedereingliederung in Drittländer als Beitrag zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung,
  • zur Stärkung der Solidarität und gerechten Aufteilung der Verantwortung unter den Mitgliedstaaten.
    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten und mindestens EUR 100.000 pro Jahr der Projektlaufzeit.
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