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Soziale Innovationen

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg, Europäischer Sozialfonds Plus (ESF +), Land Brandenburg
  • Förderberechtigte

    Behörde, Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Genossenschaft, Hochschule, Intrapreneur:in, Kommune / Landkreis, Öffentliche Einrichtung, Personengesellschaft, Social Startup, Solo-Selbstständige:r, Sozialunternehmen, Stiftung, Unternehmen, Verein / Verband, Wohlfahrtsorganisation
  • Fördergebiet

    Brandenburg
  • Förder- / Finanzierungsart

    Projektförderung / Vollfinanzierung
  • Themenfelder

    Arbeit & Fachkräftemangel / Demografischer Wandel, Arbeitsförderung und Inklusion, Bildung / Aus- und Weiterbildung, Gesundheit und Soziales, Neue Arbeitsmodelle / Arbeit & Innovation, Wohlfahrtspflege
    Arbeitsmarktintegration, Kompetenzen fördern, Fachkräftesicherung, Umbau von Arbeits- und Produktionsprozessen, Stärkung des ländlichen Raums, Zusammenarbeit von Sozialunternehmen und der Wohlfahrtspflege
  • Höhe der Fördersumme

    10.000-300.000 Euro
  • Ansprechpunkt

    Investitionsbank des Landes Brandenburg, Potsdam

    Information zur Erarbeitung von Konzepten: Wirtschaftsförderung Brandenburg

Kurzzusammenfassung

Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB Ideen für innovative Lösungsansätze und die Erprobung dieser Ansätze zu arbeitspolitischen Herausforderungen im Land Brandenburg.

Wer wird gefördert?

  • natürliche Personen,
  • juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie
  • rechtsfähige Personengesellschaften

Was wird gefördert?

  • Entwicklungsprojekte (Erarbeitung innovativer Handlungsansätze) insbesondere zur Vorbereitung und inhaltlichen Konzipierung von Modellprojekten
  • Modellprojekte (Erprobung vorhandener innovativer Handlungsansätze)

Wie wird gefördert?

Finanzierungsart: Vollfinanzierung von Personal- und Sachausgaben für die Umsetzung der Projekte.

Für Entwicklungsprojekte bis zu 50.000 Euro für einen Maßnahmezeitraum von maximal 6 Monaten. Die Mindestförderhöhe beträgt 10.000 Euro.

Gefördert werden pauschalierte Personal- und Sachausgaben der oder des Zuwendungsempfangenden auf der Grundlage einer detaillierten Antragskalkulation. Der Pauschalbetrag wird von der Bewilligungsbehörde im Ergebnis der Antragsprüfung bei Bewilligung festgelegt.

Für Modellprojekte bis zu 300.000 Euro für einen Maßnahmezeitraum von maximal 24 Monaten.

Gefördert werden die direkten Personalausgaben der oder des Zuwendungsempfangenden und die restlichen Ausgaben, die bemessen werden über eine Pauschale in Höhe von 40 Prozent der direkten Personalausgaben.

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