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Soziale Innovation (ESF+ 2021–2027)

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Europäischer Sozialfonds Plus
  • Förderberechtigte

    Bildungseinrichtung, Kommunales Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Personengesellschaft, Social Startup, Solo-Selbstständige:r, Sozialunternehmen, Stiftung, Unternehmen, Verein / Verband, Wohlfahrtsorganisation
  • Fördergebiet

    Bayern
  • Förder- / Finanzierungsart

    Zuschuss
  • Themenfelder

    Arbeit & Fachkräftemangel / Demografischer Wandel, Arbeitsförderung und Inklusion, Frauenförderung / Gleichstellung / Diversität, Gesundheit und Soziales, Neue Arbeitsmodelle / Arbeit & Innovation
  • Ansprechpunkt

    Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, München

Kurzzusammenfassung

Wenn Sie ein sozial-innovatives Modell- oder Pilotprojekt entwickeln, das der Entwicklung und dem Test innovativer, neuer, besserer, wirksamerer oder effizienterer Lösungen, Produkte, Services, Organisationen, Modelle oder der Gewinnung neuer sozialer Beziehungen und Partner dient, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) sozial-innovative Projekte, die der Entwicklung und dem Test innovativer, neuer, besserer, wirksamerer oder effizienterer Lösungen, Produkte, Services, Organisationen, Modelle oder der Gewinnung neuer sozialer Beziehungen und Partner dienen.

Im Rahmen von regelmäßigen Förderaufrufen werden Projekte gefördert, die den aktuellen besonderen Bedürfnissen und Handlungsbedarfen auf Basis der sozio-ökonomischen Analyse des Freistaats Bayern entsprechen.

Sie bekommen die Förderung für ein Pilot- oder Modellprojekt, wenn es sich thematisch folgenden Aktionen des bayerischen ESF+-Programms zuordnen lässt:

  • Aktion 12: Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, einschließlich des verbesserten Zugangs zur Kinderbetreuung, einer gesunden und angemessenen Arbeitsumgebung unter Berücksichtigung gesundheitlicher Risiken, der Anpassung von Arbeitnehmern, Unternehmen und Unternehmern an den Wandel sowie des gesunden und aktiven Alterns;
  • Aktion 13: Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung einschließlich des entsprechenden Abschlusses, insbesondere für benachteiligte Gruppen;
  • Aktion 14: Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit.
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