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Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
  • Förderberechtigte

    Kommune / Landkreis, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen
  • Fördergebiet

    Bundesweit
  • Förder- / Finanzierungsart

    Zuschuss
  • Themenfelder

    Digitalisierung / Künstliche Intelligenz / Smart City / Region , Energie / Energieeinsparung, Infrastruktur, Regional-, Stadt- und Dorfentwicklung
  • Ansprechpunkt

    Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Berlin

Kurzzusammenfassung

Wenn Sie in einer strukturschwachen Region investieren, können Sie eine GRW-Förderung aus dem Förderprogramm “Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftstruktur” (GRW) von bis zu 45 Prozent erhalten. Infrastrukturmaßnahmen werden unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 90 Prozent gefördert.

Die Mittel der GRW unterstützen Sie bei gewerblichen Investitionen sowie bei Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur und in Energieinfrastrukturen. Sie erhalten die GRW-Förderung in ausgewählten strukturschwachen Regionen, den sogenannten GRW-Fördergebieten, in Form von Lohnkosten- und Investitionszuschüssen oder Zinsverbilligungen. Die Fördergebiete sind in unterschiedliche Kategorien eingeteilt, die mit Buchstaben bezeichnet werden. In Deutschland gibt es aktuell C-Fördergebiete und D-Fördergebiete.

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