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Gemeinnützige Projekte zu Umwelt- und Naturschutz sowie zur Bildung für nachhaltige Entwicklung

Fördergeber: Bremer Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
  • Förderberechtigte

    Bildungseinrichtung, Genossenschaft, Kommune / Landkreis, Öffentliche Einrichtung, Personengesellschaft, Social Startup, Sozialunternehmen, Stiftung, Verein / Verband
  • Fördergebiet

    Bremen
  • Förder- / Finanzierungsart

    Zuschuss
  • Themenfelder

    Bildung / Aus- und Weiterbildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Ernährung / Landwirtschaft / Ökolandbau, Klimaschutz / Klimaanpassung, Nachhaltigkeit, Reparatur / Recycling / Wiederverwendung / Ressourcenschonung, Transport / Mobilität, Umwelt- und Naturschutz / Biodiversität
  • Ansprechpunkt

    Senatorin für für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Bremen

    Ref. 20 Umweltinnovation & Anpassung a.d. Klimawandel

Kurzzusammenfassung

Wenn Sie gemeinnützige Projekte im Umwelt- und Naturschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Die Stadtgemeinde Bremen unterstützt Sie bei gemeinnützigen Projekten und Aktivitäten mit einem deutlichen Umweltbezug.

Im Bereich Umwelt- und Naturschutz erhalten Sie die Förderung für Vorhaben und Kampagnen, die beispielsweise einen Beitrag zur Stärkung des Umweltbewusstseins, zum Schutz von Umwelt und Natur, zum Erhalt der Biodiversität, zum Ausbau der ökologischen Landwirtschaft, zur Verbreitung einer nachhaltigen Mobilität oder eines umwelt- und ressourcenschonenden Konsumverhaltens leisten.

Im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung erhalten Sie die Förderung für Vorhaben und Kampagnen, die konkret und beispielgebend

  • Umwelt- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkte in Verbindung mit den globalen Zusammenhängen der Wirtschafts- und Lebensweise der Industrienationen bewusst machen,
  • die Auswirkungen von Lebensweise und Konsumverhalten auf die weltweiten Umwelt- und Lebensbedingungen thematisieren und Verhaltensänderungen initiieren oder
  • umwelt- und entwicklungsbezogene Handlungspotenziale für nachhaltige Prozesse in Bremen nutzen.

Im Bereich außerschulische Umweltbildung für Kinder und Jugendliche erhalten Sie die Förderung für

  • Projekte vor allem in den Themenfeldern Umwelt- und Naturschutz, globales Lernen sowie entwicklungspolitische beziehungsweise interkulturelle Bildungsarbeit unterstützt und
  • Projekte von Einrichtungen, die den Schwerpunkt ihrer stadtteilbezogenen Umweltbildungsarbeit auf die praktische Vermittlung von grundlegenden Erfahrungen und Kenntnissen über Natur, Umwelt- und Ressourcenschutz legen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang der Maßnahme ab. Sie müssen einen angemessenen Eigenanteil an den förderfähigen Gesamtkosten erbringen.

Der Förderzeitraum beträgt maximal 24 Monate.

Ihren Antrag im Förderbereich „Umwelt- und Naturschutz sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung” stellen Sie vor Beginn der Maßnahme bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Referat 20 Umweltinnovation & Anpassung an den Klimawandel.

Ihren Antrag im Förderbereich „Außerschulische Umweltbildung für Kinder und Jugendliche” stellen Sie vor Beginn der Maßnahme bei der Bremer Umwelt Beratung e.V.

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