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Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen

Fördergeber: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
  • Förderberechtigte

    Kommune / Landkreis, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen
  • Fördergebiet

    Hessen
  • Förder- / Finanzierungsart

    Zuschuss
  • Themenfelder

    Digitalisierung / Künstliche Intelligenz / Smart City / Region , Energie / Energieeinsparung, Infrastruktur, Klimaschutz / Klimaanpassung, Umwelt- und Naturschutz / Biodiversität
  • Ansprechpunkt

    Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Kurzzusammenfassung

Das Land Hessen fördert kommunale Klimaschutzmaßnahmen in folgenden Bereichen:

  • investive kommunale Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (Klimaschutzmaßnahmen),
  • kommunale Maßnahmen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels (Klimaanpassungsmaßnahmen),
  • kommunale Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (Klimaschutzmaßnahmen) oder zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels (Klimaanpassungsmaßnahmen),
  • kommunale Informationsinitiativen, Beteiligung an Wettbewerben der Europäischen Union oder des Bundes,
  • Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen in direkter Nachbarschaft beziehungsweise Nähe zu Windenergieanlagen,
  • Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung als Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • für Klimaschutzmaßnahmen, Klimaanpassungsmaßnahmen, kommunale Pilot- und Demonstrationsvorhaben sowie kommunale Informationsinitiativen und Beteiligung an Wettbewerben bis zu 70 Prozent, bei Verpflichtung der Kommune im Rahmen des Bündnisses „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen” bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen in direkter Nachbarschaft zu Windenergieanlagen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 100.000 beziehungsweise EUR 130.000 bei interkommunalen Projekten,
  • für Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung als Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen bis zu EUR 520.000 für maximal 2 Jahre (EUR 20.000 jährlich dürfen für die Beauftragung eines Planungsbüros verwendet werden).
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