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Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Förderung der Gründung von Sozialgenossenschaften

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
  • Förderberechtigte

    Initiative / Netzwerk, Kommune / Landkreis, Personengesellschaft, Privatperson, Social Startup, Solo-Selbstständige:r, Sozialunternehmen, Unternehmen, Verein / Verband
  • Fördergebiet

    Niedersachsen
  • Organisationsphase

    Existenzgründung und -festigung, Vorgründungsphase
  • Förder- / Finanzierungsart

    Zuschuss
  • Themenfelder

    Gesundheit und Soziales, Regional- und Stadtentwicklung, Gründung einer Sozialgenossenschaft; Die Sozialgenossenschaft muss besonders in folgenden Bereichen tätig sein: Gesundheit und Soziales, Regionalentwicklung und lokale Daseinsvorsorge oder Wohnen und Quartiersentwicklung.
  • Höhe der Fördersumme

    max. 6.000 Euro
  • Ansprechpunkt

    Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Kurzzusammenfassung

Das Land Niedersachsen unterstützt die Gründung von Sozialgenossenschaften.
Sie erhalten die Förderung vor allem für Mitgliederwerbung/Infoveranstaltungen, Beratung/Begleitung zur Aufstellung des Businessplans und der Satzung, Gründungsversammlung, Erstellung des Gründungsgutachtens, Eintragung in das Genossenschaftsregister, Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Genossenschaftsverbände und spezielle Beratungen und Unterstützungsleistungen von anderen Stellen (unter anderem Architektenbüros, Bauämtern, Kammern, Steuerfachleuten, Notarinnen und Notaren).

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