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EXIST-Gründungsstipendium

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
  • Förderberechtigte

    Existenzgründer:in, Forschungseinrichtung, Hochschule
  • Fördergebiet

    Bundesweit
  • Organisationsphase

    Existenzgründung und -festigung, Vorgründungsphase
  • Förder- / Finanzierungsart

    Stipendium, Zuschuss
  • Themenfelder

    Existenzgründung, Förderung Transfer- & Gründerzentren an Hochschulen, Forschung & Innovation
  • Ansprechpunkt

    Gründungszentren an den Hochschulen

Kurzzusammenfassung

Wenn Sie als Hochschule oder Forschungseinrichtung anspruchsvolle, innovative Gründungsprojekte unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Begleitung von Gründungsteams.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Entwicklung von einer Geschäftsidee zu einem Businessplan,
  • die Entwicklung marktfähiger Produkte und innovativer Dienstleistungen und
  • die gezielte Vorbereitung einer Gründung.

Wenn Sie gefördert werden, erhält Ihr Gründungsteam eine begleitende Beratung durch ein gründungsunterstützendes Netzwerk.

Sie können einen Zuschuss bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben bekommen.

Gefördert werden Personalausgaben in Form von personengebundenen Stipendien für maximal 3 Personen in Höhe von

  • EUR 1.000 monatlich für Studierende, die mindestens die Hälfte ihrer Studienleistungen erbracht haben,
  • EUR 2.000 monatlich für Teammitglieder mit abgeschlossener Berufsausbildung,
  • EUR 2.500 monatlich für Absolventinnen und Absolventen mit mindestens einem Hochschulabschluss und
  • EUR 3.000 monatlich für promovierte Gründerinnen und Gründer.

Für unterhaltspflichtige Kinder der Gründerinnen und Gründer werden monatlich EUR 150,00 pro Kind als Kinderzuschlag gewährt.

Sachausgaben können in Höhe von bis zu EUR 10.000 für Einzelgründungen beziehungsweise EUR 30.000 für Teamgründungen anerkannt werden. Für gründungsbezogenes Coaching und eine Gründungsberatung können bis zu EUR 5.000 gewährt werden.

Zusätzlich können Sie bis zu EUR 10.000 pauschal für dokumentierte Beratungsleistungen durch das Gründungsnetzwerk erhalten.

Für diverse Gründungsteams und die fachliche Betreuung durch eine Mentorin können Sie zusätzlich jeweils EUR 2.500 erhalten.

Der Förderzeitraum beträgt jeweils bis zu einem Jahr.

Anträge richten Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare in schriftlicher und elektronischer Form an den vom BMWK beauftragten Projektträger Jülich (PtJ).

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