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Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (EU CERV 2021–2027)

Fördergeber: Europäische Kommission (EC)
  • Förderberechtigte

    Behörde, Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune / Landkreis, Öffentliche Einrichtung, Sozialunternehmen, Verein / Verband, Wohlfahrtsorganisation
  • Fördergebiet

    Bundesweit
  • Förder- / Finanzierungsart

    Zuschuss
  • Themenfelder

    Bildung / Aus- und Weiterbildung, Demokratieförderung / Gesellschaftlicher Zusammenhalt / Politische Bildung, Frauenförderung / Gleichstellung / Diversität, Migration / Integration / Inklusion, Prävention gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit
  • Ansprechpunkt

    CERV Deutschland, Kulturpolitische Gesellschaft e.V., Bonn

Kurzzusammenfassung

Wenn Sie sich für Themen in den Bereichen Gleichstellung, Nicht-Diskriminierung, Gewaltprävention, Menschenrechte, Städtepartnerschaften und -netzwerke sowie allgemein bürgerschaftliches Engagement einsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten. Das CERV-Programm ist in 4 sogenannte Aktionsbereiche gegliedert:

Im Aktionsbereich „Werte der Union“ werden Organisationen der Zivilgesellschaft unterstützt, die die Werte der Union auf lokaler, regionaler, nationaler und transnationaler Ebene fördern und pflegen, die Achtung der Rechtsstaatlichkeit stärken und einen Beitrag zum demokratischen Dialog, zu Transparenz und zu verantwortungsvoller Regierungsführung und guter Verwaltung leisten.

Im Aktionsbereich „Gleichstellung, Rechte und Geschlechtergleichstellung“ werden folgende Ziele unterstützt:

  • die Förderung der Gleichstellung und die Bekämpfung von Ungleichheit und Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Race, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung und die Achtung des Diskriminierungsverbots aus den in Artikel 21 der Charta genannten Gründen,
  • die Entwicklung umfassender Strategien zur Umsetzung der Gleichstellung der Geschlechter,
  • der Schutz und die Förderung der Unionsbürgerschaftsrechte und des Rechts auf den Schutz personenbezogener Daten
  • der Schutz und die Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Im Aktionsbereich „Bürgerbeteiligung und Teilhabe“ werden folgende Vorhaben unterstützt:

  • Projekte, mit denen an prägende Momente in der neueren und neuesten europäischen Geschichte erinnert werden soll,
  • Engagement und Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und der repräsentativen Vereinigungen am demokratischen und bürgerschaftlichen Leben in der Union,
  • der Austausch zwischen den Bürgerinnen und Bürgern der verschiedenen Mitgliedsstaaten , insbesondere durch Städtepartnerschaften und Städtenetzwerke.
  • Projekte, die die Rechte des Kindes fördern und schützen, einschließlich Projekten, die die Beteiligung und Teilhabe von Kindern am politischen und demokratischen Leben fördern, sowie Projekte, die auf Umsetzung der in der EU-Kinderrechtsstrategie festgelegten Maßnahmen und Empfehlungen auf lokaler, nationaler und EU-Ebene ausgerichtet sind.

Im Aktionsbereich „Daphne“ werden folgende Vorhaben unterstützt:

  • Verhütung und Bekämpfung jeglicher Form von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie von häuslicher Gewalt,
  • Verhütung und Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und andere gefährdete Gruppen wie LGBTIQ-Personen und Menschen mit Behinderungen,
  • Unterstützung und Schutz aller direkten und indirekten Opfer von Gewalt.
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