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„Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
  • Förderberechtigte

    Genossenschaft, Personengesellschaft
  • Fördergebiet

    Bundesweit
  • Förder- / Finanzierungsart

    Zuschuss
  • Themenfelder

    Energie / Energieeinsparung, Klimaschutz / Klimaanpassung
  • Höhe der Fördersumme

    max. 200.000 Euro
  • Ansprechpunkt

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Borna (Sachsen)

Kurzzusammenfassung

Wenn Sie als lokale Genossenschaft oder Gesellschaft die Errichtung einer Windenergieanlage planen, können Sie für Ihre vorbereitenden Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt lokal agierende Bürgerenergiegesellschaften, die ein Projekt zur Erzeugung von Strom aus Windenergieanlagen an Land umsetzen wollen.

Gefördert werden Ihre Kosten für die Planung und Genehmigung einer Windenergieanlage, insbesondere

sämtliche Vorplanungskosten, beispielsweise für Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Gutachten für die Änderung der Bauleitplanung, Kosten für die Datenermittlung und Wirtschaftlichkeitsberechnungen,
Kosten für Gutachten, wenn eine Änderung des Bebauungsplans notwendig ist,
Kosten für Rechts- und Steuerberatungsleistungen bei grundlegenden Fragen zum Projekt.

(…)

Die Höhe des Zuschusses beträgt 70 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten und ist auf maximal EUR 200.000 begrenzt.

Sie müssen den Zuschuss zurückzahlen, wenn die Windenergieanlage einen Zuschlag oder eine Förderung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023) erhält.

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