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Logo gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

Biowertschöpfungsketten

Fördergeber: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
  • Förderberechtigte

    Genossenschaft, Personengesellschaft, Privatperson, Solo-Selbstständige:r, Sozialunternehmen, Unternehmen, Verein / Verband
  • Fördergebiet

    Bundesweit
  • Förder- / Finanzierungsart

    Zuschuss
  • Themenfelder

    Bioökonomie, Ernährung / Landwirtschaft / Ökolandbau, Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung
  • Ansprechpunkt

    Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Förderantrag RIWert, Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft

Kurzzusammenfassung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unterstützt Sie als Unternehmen, Landwirtin und Landwirt, Verband oder Vereinigung im Rahmen des „Bundesprogramms Ökologischer Landbau (BÖL)“ und der Zukunftsstrategie ökologischer Landbau (ZöL) bei Maßnahmen zum Aufbau und beim deutlichen Ausbau von Wertschöpfungsketten für Bioprodukte in Ihrer und für Ihre Region. Es werden gefördert:

  • die Schaffung einer neuen projektgebundenen Koordinationsstelle (Biowertschöpfungskettenmanager),
  • Weiterbildungen, Fortbildungen und Beratungen für den Manager der Biowertschöpfungskette und für die beteiligten Marktakteure einer Partnerschaft innerhalb der Biowertschöpfungskette,
  • Planung, Organisation, Realisierung und Nachbereitung von Veranstaltungen zur Vorbereitung und zum Auf- und Ausbau von Biowertschöpfungskettenpartnerschaften (Initialveranstaltungen). (…) Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch bei der Förderung
  • einer Koordinationsstelle: EUR 120.000 im Projektzeitraum bei Erstbewilligung und EUR 40.000 bei einer Anschlussfinanzierung,
  • von Weiterbildung, Fortbildung und Beratung: EUR 25.000 im gesamten Projektzeitraum bei Erstbewilligung und EUR 12.000 im Anschlussprojekt,
  • von Initialveranstaltungen: EUR 25.000 für eine Veranstaltung, für mehrere Veranstaltungen erhalten Sie pro Jahr maximal EUR 100.000.
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